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Neuerungen bei der sozialen
Grundsicherung

Aus ARGE Stendal wurde Jobcenter Stendal

Mit Beginn des neuen Jahres 2011 übernahm das Jobcenter im Landkreis Stendal die Aufgaben der einstigen ARGE. Der Anlass zu dieser Umstrukturierung begründet sich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die obersten Gesetzeshüter zu dem Schluss kamen, dass die Verwaltungsform der ARGEn nicht mit dem Grundgesetz kompatibel ist. In Folge wurde das Grundgesetz überarbeitet und einige Neuerungen zur sozialen Grundsicherung für Hilfebedürftige nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beschlossen. Für hilfebedürftige Bürger ändert sich hingegen außer der Anschrift praktisch nichts, da alle Leistungen wie bisher erbracht werden.

Die neue Besucheradresse lautet:

Jobcenter Stendal
Stadtseeallee 71
39576 Stendal

In einer Presseinformation vom 05. April 2011 teilt die Bundesagentur für Arbeit in diesem Zusammenhang mit:
 

Zusammenarbeit des Landkreises und der Agentur für Arbeit vertraglich verankert

Seit dem 01.01.2011 hat im Landkreis Stendal das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und des Landkreises Stendal die Rechtsnachfolge der ARGE bei der sozialen Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angetreten. Die gesetzlich verordnete Strukturänderung wurde am 29.03.2011 mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung nach dem SGB II durch die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Stendal, Marina Kermer und dem Landrat Jörg Hellmuth vertraglich fixiert.

"Mit dieser Vereinbarung setzen wir unsere vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne einer kundenorientierten Gewährung der Grundsicherung fort", so Kermer. Eine gemeinsame Einrichtung in Form des Jobcenters zu bilden, war eine richtige Entscheidung, da an den Erfahrungen der letzten sechs Jahre angeknüpft werden konnte. Der Umfang der Dienstleistungen für Arbeitsuchende, Arbeitgeber und weiterer Partner bleibt bestehen und soll künftig noch verbessert werden. "Wir haben das Ziel, unsere Beratungsqualität weiter zu erhöhen, um den Kunden des Jobcenters die umfangreichen rechtlichen Voraussetzungen bei Antragstellung verständlich zu machen und Entscheidungen bei Bedarf zu erklären", ergänzt Hellmuth abschließend.

 
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