|
|
Neuerungen bei der sozialen
Grundsicherung
Aus ARGE Stendal wurde Jobcenter Stendal
Mit Beginn des neuen Jahres 2011 übernahm das Jobcenter im
Landkreis Stendal die Aufgaben der einstigen ARGE. Der Anlass zu dieser Umstrukturierung
begründet sich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die obersten
Gesetzeshüter zu dem Schluss kamen, dass die Verwaltungsform der ARGEn nicht mit dem
Grundgesetz kompatibel ist. In Folge wurde das Grundgesetz überarbeitet und einige
Neuerungen zur sozialen Grundsicherung für Hilfebedürftige nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch beschlossen. Für hilfebedürftige Bürger ändert sich hingegen außer
der Anschrift praktisch nichts, da alle Leistungen wie bisher erbracht werden.
Die neue Besucheradresse lautet:
Jobcenter Stendal
Stadtseeallee 71
39576 Stendal
In einer Presseinformation vom 05. April 2011 teilt die
Bundesagentur für Arbeit in diesem Zusammenhang mit:
Zusammenarbeit des Landkreises und der Agentur für Arbeit
vertraglich verankert
Seit dem 01.01.2011 hat im Landkreis Stendal das Jobcenter
als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und des Landkreises Stendal die
Rechtsnachfolge der ARGE bei der sozialen Grundsicherung nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) angetreten. Die gesetzlich verordnete Strukturänderung wurde am
29.03.2011 mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung nach
dem SGB II durch die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Stendal,
Marina Kermer und dem Landrat Jörg Hellmuth vertraglich fixiert.
"Mit dieser Vereinbarung setzen wir unsere vertrauensvolle und erfolgreiche
Zusammenarbeit im Sinne einer kundenorientierten Gewährung der Grundsicherung fort",
so Kermer. Eine gemeinsame Einrichtung in Form des Jobcenters zu bilden, war eine richtige
Entscheidung, da an den Erfahrungen der letzten sechs Jahre angeknüpft werden konnte. Der
Umfang der Dienstleistungen für Arbeitsuchende, Arbeitgeber und weiterer Partner bleibt
bestehen und soll künftig noch verbessert werden. "Wir haben das Ziel, unsere
Beratungsqualität weiter zu erhöhen, um den Kunden des Jobcenters die umfangreichen
rechtlichen Voraussetzungen bei Antragstellung verständlich zu machen und Entscheidungen
bei Bedarf zu erklären", ergänzt Hellmuth abschließend. |
|
|