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Waldbrandwarnstufen
Richtiges Verhalten bei Waldbrandgefahr
War der Mai 2010 regenreich und kühl, änderte sich die
Wetterlage im Juni. Anhaltende Trockenheit führte dazu, dass mit Beginn des Julis die
Waldbrandwarnstufe IV für beide Altmarkkreise ausgerufen wurde. Eine Maßnahme, die
angesichts der jährlich durch Waldbrände entstehenden Schäden, durchaus sinnvoll ist.
So wurden im Jahre 2008 in der Altmark 3,7 Hektar und im Jahre 2009 rund 2,4 Hektar
Waldfläche durch Brände geschädigt. Allein die Ausrufung von Waldbrandstufen nutzt
wenig, wenn Unvernunft mit im Spiel ist und die Entstehung der Brände zum Teil auf
fahrlässige und zum Teil auf vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen ist.
© H. Müller | Waldweg im Stadtforst |
Wie häufig Brandstiftung in den letzten Jahren mit im Spiel war, geht allein
daraus hervor, dass es in den Jahren 2008 und 2009 zusammengerechnet 35 mal in den
Wäldern der Altmark brannte und dass in über der Hälfte der Fälle vorsätzliche
Brandstiftung als Ursache für die Entstehung der Brände ermittelt wurde. Wie häufig in
den restlichen Fällen noch vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung mit im Spiel
war, konnte nicht restlos ermittelt und geklärt werden.
Welche Beweggründe auch immer vorliegen mögen, um vorsätzlich einen Brand zu legen, es
lohnt sich nicht für Feuerteufel. Der Gesetzgeber sieht hier in schweren Fällen eine
Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Bei fahrlässiger Brandstiftung fallen die
Strafen weniger drastisch aus, unterliegen jedoch auch der Strafgesetzgebung für
Gemeingefährliche Straftaten und können mit Freiheitsentzug bestraft werden. |
Doch wie wird der Einzelne zum fahrlässigen Brandstifter
und reicht eine unbedarft weggeworfene Glasflasche oder ein überhitzter Katalysator beim
PKW aus, um einen Waldbrand zu entfachen?
Bei der Beantwortung dieser Fragen gehen selbst die Meinungen von Experten auseinander.
Während einige Fachleute es für einen Mythos halten, dass eine Glasflasche das
Sonnenlicht wie eine Lupe bündeln und so trockenes Gras entzünden könnte, möchten
andere Experten diese Möglichkeit zumindest nicht gänzlich verneinen. So fanden
Ermittler nach einem großflächigen Waldbrand, welcher in der ersten Aprilhälfte des
Jahres 2009 in der Kranebitter Klamm bei Innsbruck auf 25 ha wütete, in der Nähe der
Ausbruchstelle eine Glasscherbe. Eben diese Glasscherbe konnten die Ermittler als
Branduhrsache nicht ausschließen.
Dass ein stark erhitzter Katalysator einen Brand auslösen kann, wenn ein PKW auf einer
mit trockenen Gras bewachsenen Fläche abgestellt wird, hält hingegen kein Experte für
unwahrscheinlich. Auch wenn derartige Brandursachen bisher vorrangig nur aus Nordamerika
bekannt wurden, so besteht diese Gefahr bei hochsommerlichen Temperaturen und längere
Zeit anhaltender Trockenheit auch in Europa.
Richtiges Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden
Auch wenn umstritten ist, ob Glasflaschen oder Glasscherben
einen Waldbrand auslösen können, sollten Sie es dennoch im Interesse der Reinhaltung der
Umwelt vermeiden, derartigen Müll achtlos wegzuwerfen. Parken Sie bei hochsommerlichen
Temperaturen und bei lang anhaltender Trockenheit ihren PKW nicht auf Flächen mit
trockenen Gras, Heu oder Stroh. Ihr Fahrzeug könnte zwischenzeitlich abgebrannt sein,
wenn Sie von Ihrem Waldspaziergang zum Fahrzeug zurück kehren.
Beachten
Sie die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen. So ist entsprechend § 8 des Feld- und
Forstordnungsgesetzes (FFOG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. April 1997 das
Rauchen im Wald vom 15. Februar bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres verboten
(Stand: 2010). Weiterhin ist es entsprechend dieses Gesetzes verboten, im Wald oder
in einer Entfernung von weniger als 30 m zum Wald ein offenes Feuer zu entfachen. Auch
wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, so fällt auch das Grillen mit unter
dieses Verbot. [1]
Was alles unter "Wald" zu verstehen ist, richtet sich dabei wiederum nach § 2
des Landeswaldgesetzes von Sachsen-Anhalt vom 13. April 1994. Unter anderen gehören
Waldwege, Waldparkplätze, Kahlschläge, Teiche, Weiher, Moore, Heiden und ähnliche
Flächen mit zum Wald, insofern diese innerhalb eines Waldgebietes liegen. |
Schmaler Weg / Trampelpfad |
Ab der Waldbrandwarnstufe IV sollten Sie es vermeiden, den
Wald außerhalb von Wegen zu betreten, da dieses dann verboten ist. Was ein Weg ist und
was nicht, ist mitunter nicht klar ersichtlich. Bei schmalen Wegen unter 1 m Breite
handelt es sich oftmals mehr um so genannte Trampelpfade, die zum Beispiel nur von Jägern
oder Forstarbeitern genutzt werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall derartige Pfade nicht
unbedingt als Weg anzusehen.
Öffentliche Straßen und Wege, wie Ortsverbindungswege, Rad- und Wanderwege können
hingegen weiterhin genutzt werden, wobei für das Parken von Kraftfahrzeugen im Wald
besondere Vorschriften gelten. In Wäldern gelegene Parkplätze können gesperrt werden.
Waldbrandwarnstufen
Die Waldbrandwarnstufen beruhen jeweils auf eine
tagesaktuelle Auswertung von meteorologischen Daten, wobei vor allen in den östlichen
Bundesländern noch ein Abgleich mit den Waldgefahrenklassen erfolgt.
Bei den Waldgefahrenklassen werden die Zünd- und Brennfähigkeit unterschiedlicher
Holzarten bewertet. Berücksichtigt wird dabei, dass ein Kiefernwald eher gefährdet ist
einem Waldbrand zum Opfer zu fallen, als ein Misch- oder Laubwald. Hier erfolgt eine
Einteilung von Waldgebieten mit geringer, mittlerer oder hoher Waldbrandgefahr.
Bei den meteorologischen Daten hingegen werden die Mittagswerte der Lufttemperatur, der
relativen Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit berücksichtigt und weiterhin die
Niederschlagswerte innerhalb der letzten 24 Stunden. Aus all diesen Daten wird ein
Waldgefahrenindex errechnet. Je höher der aktuelle Waldgefahrenindex, je höher ist die
jeweilige Waldbrandwarnstufe. Entspricht der Waldgefahrenindex einer Gefährdungsstufe von
5, so entspricht diese Gefährdungsstufe der Waldbrandwarnstufe IV.
Die einzelnen Waldbrandwarnstufen spiegeln die allgemeine Waldbrandgefahr wider. Dabei
entspricht:
Waldbrandwarnstufe I - Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe II - erhöhte Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe III - hohe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe IV - höchste Waldbrandgefahr
Je höher die Waldbrandwarnstufe, um so mehr rückt die
Sicherheit bei den im Forstwesen tätigen Personal in den Vordergrund. Unter anderen
werden die Zeiten verlängert, in denen Feuerwachtürme besetzt sein müssen. [2] Weiterhin werden Waldarbeiten entsprechend den
Waldbrandstufen reguliert, woran sich Forstbetriebe als auch private Waldbesitzer bei
ihren zu verrichtenden Arbeiten zu halten haben.
Für private Erholungssuchende hingegen gilt, ab Waldbrandwarnstufe IV dürfen Waldwege
nicht mehr verlassen werden und Fahrzeuge sind außerhalb von Waldflächen auf geeigneten
Stellflächen zu parken.
Anmerkung
zu 1: Alle Angaben beziehen sich auf das Feld- und Forstordnungsgesetz von
Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern gelten ähnliche, jedoch nicht identische
Verordnungen. Unterschiedlich werden in den einzelnen Bundesländern zum Beispiel die
Zeiten für das Rauchen im Wald und die Entfernung einer offenen Feuerstätte zur
Waldgrenze gehandhabt.
Anmerkung zu 2: In Sachsen Anhalt wird ein großer Teil der Wälder (in
einigen Landkreisen bereits alle Wälder) mit Kameras überwacht, deren eingehende
Daten in einer Zentrale per Monitor abrufbar sind, so dass Feuerwachtürme in diesen
Gebieten nicht mehr besetzt werden müssen. Die Hardware ermöglicht den Kameras einen 360
° Rundumblick und die zugehörige Software erkennt aufsteigenden Rauch. Im Fall der
Fälle wird von der Software eine visuelle und akustische Warnmeldung ausgelöst. Das
System nennt sich Fire-Watsch. Wird ein Warnmeldung ausgelöst, erhält die Feuerwehr die
exakten geografischen Daten des Brandortes, welche durch eine Peilung ermittelt werden. |
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