Die Region der Altmark
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Waldbrandwarnstufen

Richtiges Verhalten bei Waldbrandgefahr

War der Mai 2010 regenreich und kühl, änderte sich die Wetterlage im Juni. Anhaltende Trockenheit führte dazu, dass mit Beginn des Julis die Waldbrandwarnstufe IV für beide Altmarkkreise ausgerufen wurde. Eine Maßnahme, die angesichts der jährlich durch Waldbrände entstehenden Schäden, durchaus sinnvoll ist. So wurden im Jahre 2008 in der Altmark 3,7 Hektar und im Jahre 2009 rund 2,4 Hektar Waldfläche durch Brände geschädigt. Allein die Ausrufung von Waldbrandstufen nutzt wenig, wenn Unvernunft mit im Spiel ist und die Entstehung der Brände zum Teil auf fahrlässige und zum Teil auf vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen ist.

Waldweg im Stendaler Stadtforst
© H. Müller | Waldweg im Stadtforst
Wie häufig Brandstiftung in den letzten Jahren mit im Spiel war, geht allein daraus hervor, dass es in den Jahren 2008 und 2009 zusammengerechnet 35 mal in den Wäldern der Altmark brannte und dass in über der Hälfte der Fälle vorsätzliche Brandstiftung als Ursache für die Entstehung der Brände ermittelt wurde. Wie häufig in den restlichen Fällen noch vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung mit im Spiel war, konnte nicht restlos ermittelt und geklärt werden.
Welche Beweggründe auch immer vorliegen mögen, um vorsätzlich einen Brand zu legen, es lohnt sich nicht für Feuerteufel. Der Gesetzgeber sieht hier in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Bei fahrlässiger Brandstiftung fallen die Strafen weniger drastisch aus, unterliegen jedoch auch der Strafgesetzgebung für Gemeingefährliche Straftaten und können mit Freiheitsentzug bestraft werden.

Doch wie wird der Einzelne zum fahrlässigen Brandstifter und reicht eine unbedarft weggeworfene Glasflasche oder ein überhitzter Katalysator beim PKW aus, um einen Waldbrand zu entfachen?

Bei der Beantwortung dieser Fragen gehen selbst die Meinungen von Experten auseinander. Während einige Fachleute es für einen Mythos halten, dass eine Glasflasche das Sonnenlicht wie eine Lupe bündeln und so trockenes Gras entzünden könnte, möchten andere Experten diese Möglichkeit zumindest nicht gänzlich verneinen. So fanden Ermittler nach einem großflächigen Waldbrand, welcher in der ersten Aprilhälfte des Jahres 2009 in der Kranebitter Klamm bei Innsbruck auf 25 ha wütete, in der Nähe der Ausbruchstelle eine Glasscherbe. Eben diese Glasscherbe konnten die Ermittler als Branduhrsache nicht ausschließen.

Dass ein stark erhitzter Katalysator einen Brand auslösen kann, wenn ein PKW auf einer mit trockenen Gras bewachsenen Fläche abgestellt wird, hält hingegen kein Experte für unwahrscheinlich. Auch wenn derartige Brandursachen bisher vorrangig nur aus Nordamerika bekannt wurden, so besteht diese Gefahr bei hochsommerlichen Temperaturen und längere Zeit anhaltender Trockenheit auch in Europa.
 

Richtiges Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden

Auch wenn umstritten ist, ob Glasflaschen oder Glasscherben einen Waldbrand auslösen können, sollten Sie es dennoch im Interesse der Reinhaltung der Umwelt vermeiden, derartigen Müll achtlos wegzuwerfen. Parken Sie bei hochsommerlichen Temperaturen und bei lang anhaltender Trockenheit ihren PKW nicht auf Flächen mit trockenen Gras, Heu oder Stroh. Ihr Fahrzeug könnte zwischenzeitlich abgebrannt sein, wenn Sie von Ihrem Waldspaziergang zum Fahrzeug zurück kehren.

Beachten Sie die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen. So ist entsprechend § 8 des Feld- und Forstordnungsgesetzes (FFOG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. April 1997 das Rauchen im Wald vom 15. Februar bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres verboten (Stand: 2010). Weiterhin ist es entsprechend dieses Gesetzes verboten, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 30 m zum Wald ein offenes Feuer zu entfachen. Auch wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, so fällt auch das Grillen mit unter dieses Verbot. [1]

Was alles unter "Wald" zu verstehen ist, richtet sich dabei wiederum nach § 2 des Landeswaldgesetzes von Sachsen-Anhalt vom 13. April 1994. Unter anderen gehören Waldwege, Waldparkplätze, Kahlschläge, Teiche, Weiher, Moore, Heiden und ähnliche Flächen mit zum Wald, insofern diese innerhalb eines Waldgebietes liegen.
Schmaler Weg / Trampelpfad im Wald
Schmaler Weg / Trampelpfad

Ab der Waldbrandwarnstufe IV sollten Sie es vermeiden, den Wald außerhalb von Wegen zu betreten, da dieses dann verboten ist. Was ein Weg ist und was nicht, ist mitunter nicht klar ersichtlich. Bei schmalen Wegen unter 1 m Breite handelt es sich oftmals mehr um so genannte Trampelpfade, die zum Beispiel nur von Jägern oder Forstarbeitern genutzt werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall derartige Pfade nicht unbedingt als Weg anzusehen.
Öffentliche Straßen und Wege, wie Ortsverbindungswege, Rad- und Wanderwege können hingegen weiterhin genutzt werden, wobei für das Parken von Kraftfahrzeugen im Wald besondere Vorschriften gelten. In Wäldern gelegene Parkplätze können gesperrt werden.
 

Waldbrandwarnstufen

Die Waldbrandwarnstufen beruhen jeweils auf eine tagesaktuelle Auswertung von meteorologischen Daten, wobei vor allen in den östlichen Bundesländern noch ein Abgleich mit den Waldgefahrenklassen erfolgt.

Bei den Waldgefahrenklassen werden die Zünd- und Brennfähigkeit unterschiedlicher Holzarten bewertet. Berücksichtigt wird dabei, dass ein Kiefernwald eher gefährdet ist einem Waldbrand zum Opfer zu fallen, als ein Misch- oder Laubwald. Hier erfolgt eine Einteilung von Waldgebieten mit geringer, mittlerer oder hoher Waldbrandgefahr.

Bei den meteorologischen Daten hingegen werden die Mittagswerte der Lufttemperatur, der relativen Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit berücksichtigt und weiterhin die Niederschlagswerte innerhalb der letzten 24 Stunden. Aus all diesen Daten wird ein Waldgefahrenindex errechnet. Je höher der aktuelle Waldgefahrenindex, je höher ist die jeweilige Waldbrandwarnstufe. Entspricht der Waldgefahrenindex einer Gefährdungsstufe von 5, so entspricht diese Gefährdungsstufe der Waldbrandwarnstufe IV.

Die einzelnen Waldbrandwarnstufen spiegeln die allgemeine Waldbrandgefahr wider. Dabei entspricht:

Waldbrandwarnstufe I   - Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe II  - erhöhte Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe III - hohe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe IV - höchste Waldbrandgefahr

Je höher die Waldbrandwarnstufe, um so mehr rückt die Sicherheit bei den im Forstwesen tätigen Personal in den Vordergrund. Unter anderen werden die Zeiten verlängert, in denen Feuerwachtürme besetzt sein müssen. [2] Weiterhin werden Waldarbeiten entsprechend den Waldbrandstufen reguliert, woran sich Forstbetriebe als auch private Waldbesitzer bei ihren zu verrichtenden Arbeiten zu halten haben.

Für private Erholungssuchende hingegen gilt, ab Waldbrandwarnstufe IV dürfen Waldwege nicht mehr verlassen werden und Fahrzeuge sind außerhalb von Waldflächen auf geeigneten Stellflächen zu parken.


Anmerkung zu 1: Alle Angaben beziehen sich auf das Feld- und Forstordnungsgesetz von Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern gelten ähnliche, jedoch nicht identische Verordnungen. Unterschiedlich werden in den einzelnen Bundesländern zum Beispiel die Zeiten für das Rauchen im Wald und die Entfernung einer offenen Feuerstätte zur Waldgrenze gehandhabt.

Anmerkung zu 2: In Sachsen Anhalt wird ein großer Teil der Wälder (in einigen Landkreisen bereits alle Wälder) mit Kameras überwacht, deren eingehende Daten in einer Zentrale per Monitor abrufbar sind, so dass Feuerwachtürme in diesen Gebieten nicht mehr besetzt werden müssen. Die Hardware ermöglicht den Kameras einen 360 ° Rundumblick und die zugehörige Software erkennt aufsteigenden Rauch. Im Fall der Fälle wird von der Software eine visuelle und akustische Warnmeldung ausgelöst. Das System nennt sich Fire-Watsch. Wird ein Warnmeldung ausgelöst, erhält die Feuerwehr die exakten geografischen Daten des Brandortes, welche durch eine Peilung ermittelt werden.

 
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